Rechtsprechung
   VG Neustadt, 30.03.2011 - 1 K 785/10.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19711
VG Neustadt, 30.03.2011 - 1 K 785/10.NW (https://dejure.org/2011,19711)
VG Neustadt, Entscheidung vom 30.03.2011 - 1 K 785/10.NW (https://dejure.org/2011,19711)
VG Neustadt, Entscheidung vom 30. März 2011 - 1 K 785/10.NW (https://dejure.org/2011,19711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 1 AGG, § 15 Abs 2 AGG
    Schadensersatzanspruch bei Verstößen gegen AGG § 15 Abs 1 und 2

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Beförderung eines Mitbewerbers begründet keinen Schaden eines bereits in den Ruhestand versetzten Beamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 AGG setzt die Kausalität zwischen der gleichbehandlungswidrigen Benachteiligung eines Beamten und dem geltend gemachten materiellen Schaden voraus; Für einen Schadensersatzanspruch gemäß § 15 Abs. 1 AGG ist die Durchsetzung des ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Nichtbeförderung eines schwerbehinderten Beamten - Mitwirkungspflicht - Rechtschutzmöglichkeiten im Auswahlverfahren

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 616
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Berlin, 28.04.2009 - 28 A 135.07

    Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst: Pflicht zur Einladung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 30.03.2011 - 1 K 785/10
    Die von dem Kläger für die Gegenauffassung angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 28. April 2009 - 28 A 135.07, juris) steht dieser Einschätzung nicht entgegen.

    Vielmehr setzt § 15 Abs. 2 AGG - wie § 81 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX a.F. - lediglich eine Benachteiligung des schwerbehinderten Bewerbers und damit eine tatbestandliche Diskriminierung voraus (Däubler u.a., a.a.O., § 15 Rn. 62, § 24 Rn. 69; VG Berlin, Urteil vom 28. April 2009, a.a.O.).

  • VG Weimar, 20.01.2011 - 5 K 1602/09
    Auszug aus VG Neustadt, 30.03.2011 - 1 K 785/10
    Denn der Entschädigungsanspruch gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG setzt gerade nicht voraus, dass eine (unterstellte) Benachteiligung des behinderten Menschen kausal für eine schadensverursachende Stellenbesetzung mit einem Konkurrenten ist (so auch VG Weimar, Urteil vom 20. Januar 2011 - 5 K 1602/09, juris).

    Selbst aber, wenn der Kläger sich auf Verstöße gegen verfahrensrechtliche Bestimmungen berufen könnte (bejaht von VG Weimar, Urteil vom 20. Januar 2011, a.a.O.), so kann er aus dem Ablauf des Beteiligungsverfahrens keine Indizien für seine Benachteiligung als schwerbehinderter Mensch ableiten, denn die Ausgestaltung des Beteiligungsverfahrens genügte den rechtlichen Anforderungen.

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Neustadt, 30.03.2011 - 1 K 785/10
    Von einer vorherigen Konkurrentenklage kann nur dann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn sich der Dienstherr über eine gerichtliche Eilentscheidung hinwegsetzt und einen Konkurrenten des schadensersatzbegehrenden Beamten befördert (BVerwGE 118, 370).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus VG Neustadt, 30.03.2011 - 1 K 785/10
    Diese Verpflichtung leitet das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 29/97, juris) im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen wegen Nichtbeförderungen aus §§ 839 Abs. 3, 254 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) analog ab.
  • VG Düsseldorf, 06.05.2005 - 2 K 4552/03

    Entschädigungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung -

    Auszug aus VG Neustadt, 30.03.2011 - 1 K 785/10
    Dementsprechend vertritt auch das Verwaltungsgericht Magdeburg (Urteil vom 15. April 2008, a.a.O. und ähnlich VG Düsseldorf, Urteil vom 6. Mai 2005 - 2 K 4552/03, juris, dort zu einer Entschädigung gemäß § 81 SGB IX a.F.) die Meinung, dass der Beamte zunächst eine Konkurrentenklage erheben bzw. Primärrechtsschutz in Anspruch nehmen muss, bevor er Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder dem SGB IX geltend machen darf.
  • VG Mainz, 21.01.2009 - 7 K 484/08

    Beamter; Stellenbesetzung; Verstoß gegen Benachteiligungsverbot bei

    Auszug aus VG Neustadt, 30.03.2011 - 1 K 785/10
    Regelmäßig wird also ein Schadensersatzanspruch verneint, wenn der nicht zum Zuge gekommene Bewerber es in zurechenbarer Weise unterlassen hat, rechtzeitig gerichtlichen Primärrechtsschutz gegen die beanstandete Auswahlentscheidung in Anspruch zu nehmen und damit seiner Schadensabwendungspflicht nicht nachgekommen ist (vgl. VG Mainz, Urteil vom 21. Januar 2009 - 7 K 484/08.MZ, ESOVGRP).
  • VG Magdeburg, 15.04.2008 - 5 A 17/08
    Auszug aus VG Neustadt, 30.03.2011 - 1 K 785/10
    (a) Dem Kläger hätte es oblegen, zur Durchsetzung seines Bewerberverfahrensanspruchs einen Konkurrentenstreit gegen den Konkurrenten R durchzuführen, um damit den von ihm behaupteten Schaden abzuwenden (vgl. ebenso: VG Magdeburg, Urteil vom 15. April 2008 - 5 A 17/08, juris).
  • VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15

    Keine Entschädigung nach dem AGG wegen Nichtberücksichtigung im

    Insoweit trifft § 95 Abs. 2 Satz 2 SGB IX eine entsprechende Regelung, wonach eine Entscheidung des Dienstherrn, die ohne hinreichende Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung zustande kam, auszusetzen und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung innerhalb von sieben Tagen nachzuholen ist (vgl. hierzu VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 30. März 2011 - 1 K 785/10.NW - juris, Rn. 51).
  • VG Berlin, 03.05.2016 - 28 K 234.15

    Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch;

    Ob die Auffassung des Beklagten zutrifft, eines Vorstellungsgespräches habe es auch deshalb nicht bedurft, weil die Mitbewerber jeweils aufgrund ihrer dienstlichen Beurteilungen einen uneinholbaren Leistungsvorsprung aufgewiesen hätten, kann angesichts dessen ebenso dahinstehen wie die Frage, ob der Kläger auch im Rahmen des § 15 AGG gehalten gewesen wäre, zunächst gegen die Auswahlentscheidung vorzugehen (vgl. etwa VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 30. März 2011 - 1 K 785/10.NW -, juris Rn. 37 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht